Die Baumschutzsatzung der Städte und Gemeinden in der Region stellen für die im Zusammenhang bebauten Stadtgebiete und die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen in der Regel Laubbäume mit einem Stammumfang von 1 m und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 1,5 m, jeweils 1 m über dem Boden gemessen, unter Schutz.
Das Fällen solcher Bäume bedarf einer Genehmigung durch die zuständigen Ämter in den Städten/Gemeinden. Dem hierzu erforderlichen Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem der Standort der in Betracht kommenden Bäume hervorgehen muss. Im Lageplan ist auch die Größe der Bäume zu beschreiben. Diese Unterlagen sollten ggf. zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden, wenn das Fällen der Bäume im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen.
Wir haben Ihnen hier einige Quellen aufgeführt, über die Sie die für Ihren Baum zuständigen Anträge downloaden können. Unabhängig von den hier aufgeführten Formularen empfehlen wir, dass Sie sich darüber hinaus rechtzeitig bei Ihrer Verwaltungstelle erkundigen sollten. Das erspart auf jeden Fall mögliche Unannehmlichkeiten.
Stadt / Gemeinde | Link zum Formular bzw. zur Baumschutzsatzung |
Link zur Verwaltung |
Bad Honnef | Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung | Amt für Umwelt und Grünflächen |
Bonn | Antrag auf Baumfällarbeiten/Baumschnitt | Naturschutz und Landschaftspflege |
Hennef | Baumschutz in Hennef | Umwelt und Agenda 21 |
Köln | Untere Naturschutzbehörde | |
Sankt Augustin | Baumschutzsatzung | Natur und Umweltschutz |
Siegburg | Genehmigung zur Fallung un/oder Rückschnitt | Umweltamt |
Troisdorf | Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung | Umweltamt |